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Liquiditätsplanung – als Baustein der Liquiditätssteuerung – in Krisenzeiten unerlässlich

Die Liquiditätsplanung verfolgt das Ziel, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens durch Planung auch für die Zukunft sicherzustellen.

Sie erfasst alle Ein- und Ausgaben innerhalb einer unternehmerischen Periode (Monat) und ist für die operative Liquiditätssteuerung in der Regel für einen Zeitraum von 3 – 12 Monaten aufzustellen. Mögliche Liquiditätsbedarfsspitzen werden aufgezeigt. Das Unternehmen kann so geeignete Maßnahmen zur Abdeckung vorausschauend einleiten. Ergänzt wird diese Monatsbetrachtung, insbesondere in einer angespannten Liquiditätssituation um eine Wochenbetrachtung. Die rollierende Liquiditätsplanung für einen 13-Wochenzeitraum (ein Quartal) stellt sicher, dass das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Die Gesetzgebung hat diese Aufgaben für den Unternehmer auch verbindlich geregelt.

Im Fokus der Liquiditätsplanung steht insbesondere der Zeitpunkt für Ein- und Auszahlungen. Neben den monatlich wiederkehrenden Kosten, wie z. B. Löhnen und Gehältern, fallen auch den Zins- und Tilgungsleistungen eine besondere Bedeutung zu. Für Kreditgeber kann die Voraussetzung erfüllt werden, dass die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit für bestehende und zukünftige Kredite nachgewiesen werden kann.

Die Finanzplanung wiederum dokumentiert detailliert die finanziellen Rahmenbedingungen des Unternehmens durch eine Analyse der vorhandenen Finanzierungsstruktur und der zukünftig erforderlichen finanziellen Mittel für das Unternehmen. Ziel der Finanzplanung ist die strukturelle Sicherstellung der Liquidität für laufende Ausgaben, Bereitstellung finanzieller Mittel für Investitionen und der Nachweis, dass bestehende und zukünftige Kredite durch Tilgungsleistungen bedient werden können.

Für anstehende Finanzierungsverhandlungen kann durch eine Kapitaldienstfähigkeitsberechnung den Finanzierungspartnern nachgewiesen werden, dass die beantragten Kredite zukünftig aus der freien Liquidität (aus dem Cashflow) bedient werden können.

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben für die Corona-Krise eine Vielzahl von Programmen aufgelegt, die den Mittelstand in dieser besonderen Ausnahmesituation unterstützen sollen. In verschiedenen Programmen werden Nachweise gefordert, die aus der Liquiditäts-/Finanzplanung abgeleitet werden können.

Aktuelle Sonderthemen, wie Kurzarbeitergeld, Tilgungsaussetzungen, Stundungsanträge für Steuerzahlungen und andere liquiditätsstützende Maßnahmen haben Einfluss auf die Liquiditätsentwicklung in den nächsten Wochen und Monaten.

GRC verfügt über eine langjährige Erfahrung bei der Implementierung und Erstellung von Liquiditäts- und Finanzierungsplänen. Für die Liquiditätsplanung haben wir ein Exceltool entwickelt, das unabhängig von anderen Softwarelösungen jederzeit in kleinen und mittelständischen Unternehmen eingeführt werden kann.

Haben Sie Fragen? Brauchen Sie Unterstützung? Sprechen Sie uns gerne an!

Bleiben Sie gesund!

Ihr GRC-Team

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