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Beratungsförderungsprogramm der KfW – Turn-Around-Beratung

Die KfW fördert seit Jahren betriebswirtschaftliche Beratungen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus Handel, Handwerk, Industrie und sonstigen Dienstleistungsgewerbe. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit dieser Unternehmen wieder herzustellen. Das Programm unterstützt so mittelständische Unternehmen in Restrukturierungsphasen und nimmt die Hürde für die Beauftragung eines Externen durch Beteiligung an den Beratungskosten.

Aktuell werden auf der maximalen Bemessungsgrundlage von € 8.000,00 in den alten Bundesländern 50 % des Honorars und in den neuen Bundesländern bis zu 75 % des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt.

Zum 01.05.2015 werden sich hier Änderungen ergeben. Die Bemessungsgrundlage wird ab dem 01.05.2015 von € 8.000,00 auf € 6.000,00 herabgesetzt. Der Zuschuss beträgt dann in den neuen Bundesländern 65 %, also maximal € 3.900,00 und in alten Bundesländern 50 %, also maximal € 3.000,00.

Grundsätzlich ändern sich die Regelungen für die Beantragung ab dem 01.01.2015. Anträge, die bis zum 31.12.2015 nicht mehr von einem Regionalpartner positiv empfohlen werden können, sind dann vom Antragsteller nach dem 01.01.2015 neu zu erfassen.

Für Unternehmen, die noch in diesem Jahr mit der Beratung beginnen wollen und auch noch unter den alten Bedingungen gefördert werden sollen, ist es sinnvoll, Anträge möglichst zeitnah zu stellen.

Gerne unterstützen wir Ihre Kunden und Mandanten bei der Vorbereitung der Antragstellung. Ein unverbindliches Vorgespräch erklärt die Rahmenbedingungen für eine mögliche Förderung.

Nutzen Sie das Instrument der KfW Turn-Around-Beratung zur Festigung der von Ihnen betreuten Kunden und Mandanten.

Kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu.

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