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Infos auf den Punkt gebracht.
Dieser Beschluss gilt für alle Teile der Richtlinie Aufbauhilfe Hochwasser 2013. Die Bewilligungsfrist endet demzufolge am 31.12.2015.
Die Betroffenen sichern mit einer zügigen Einreichung der Antragsunterlagen die fristgerechte Bewilligung aller Anträge bis zum 31.12.2015.
Mehr Informationen zum vorgenannten Förderprogramm finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/service/weitere-dienstleistungen/hochwasserhilfe-2013.html
GRC ist akkreditierter Berater der IB Sachsen-Anhalt und begleitet Unternehmen in der Regel bei betriebswirtschaftlichen und strategischen Themen.
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