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Aufbauhilfe Hochwasser 2013 - Verlängerung der Antragsfrist

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts hat beschlossen, die Frist für die Einreichung der Anträge nunmehr bis zum 30.06.2015 zu verlängern.

Dieser Beschluss gilt für alle Teile der Richtlinie Aufbauhilfe Hochwasser 2013. Die Bewilligungsfrist endet demzufolge am 31.12.2015.

Die Betroffenen sichern mit einer zügigen Einreichung der Antragsunterlagen die fristgerechte Bewilligung aller Anträge bis zum 31.12.2015.

Mehr Informationen zum vorgenannten Förderprogramm finden Sie unter http://www.ib-sachsen-anhalt.de/service/weitere-dienstleistungen/hochwasserhilfe-2013.html

GRC ist akkreditierter Berater der IB Sachsen-Anhalt und begleitet Unternehmen in der Regel bei betriebswirtschaftlichen und strategischen Themen.

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